In der älteren Literatur vor allem das regelmässige Abschliessen der Buchungen im Kassabuch; die Schlussabrechnung einer Kasse. – Termin, ab dem Zahlungsaufträge an eine Kasse – auch bei einer öffentlichen Stelle oder einer Bausparkasse – nicht mehr angenommen werden. – Zeitpunkt, ab dem bei einer Veranstaltung der Verkauf von Eintrittskarten (tickets, vouchers) eingestellt wird.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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