Kassenschein (cash certificate; emergency note; sales check [US

sales slip]; panel patient prescription; certificate of training as a cashier): In älteren Dokumenten die von einer Bank ausgestellte Urkunde, in welcher die Einzahlung eines bestimmten Geldbetrags bescheinigt wird. – Früher in Deutschland von der Reichsschuldenverwaltung (German national debt office; Vorgängerin der heutigen Bundeswertpapierverwaltung) ausgegebene Geldzeichen, die im Geschäftsverkehr weitgehend wie Banknoten in Umlauf waren. – Während der Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) in Deutschland und Österreich sowie auch in den anderen vier von der Hyperinflation betroffenen Staaten wie Ungarn, Polen, Russland und Rumänien von einigen Gemeinden zwischen 1920 und 1924 ausgegebenes Notgeld, heute von Sammlern begehrt – und offenbar in neuester Zeit auch zur Befriedigung des Kaufinteresses nachgedruckt. – Beim Kauf einer Ware ausgedruckter Zahlungsbeleg. – Im Gesundheitswesen die von einem Arzt oder zugelassenen Heilpraktiker ausgestellte Verschreibung (Rezept; medical prescription) zu Lasten einer (Pflicht)Krankenkasse. – Zeugnis, das nach einer (Kurz)Ausbildung Personen ausgehändigt wird, die den Umgang mit Kassensystemen vor allem im Einzelhandel erlernt haben. – Siehe Behelfsgeldschein, Ersatzgeld, Ersatzmünzen, Geldsurrogate, Inflation, galoppierende.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kassenschein (cash certificate; emergency note; sales check [US“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kassenschein-cash-certificate-emergency-note-sales-check-us/ (Stand: 15.10.2022).

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