Kassenanweisung (order for payment; exchequer bill)

Auch in: EN

In Zusammenhang mit der Haushaltgebarung von öffentlichen Stellen und auch manchmal in Unternehmen die Erklärung, durch die ein Berechtigter nach Feststellung der sachlichen Richtigkeit eine Zahlung veranlasst. – Eine frühere Form staatlichen Papiergelds ohne Annahmezwang: ein Tresorschein.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kassenanweisung (order for payment; exchequer bill)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kassenanweisung-order-for-payment-exchequer-bill/ (Stand: 15.10.2022).

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