Allgemein ein Zeitraum, der zusätzlich auf das Zahlungsziel eingeräumt wird, und nach dessen Ablauf erst das Inkasso vorgenommen wird. – Bei (Finanz)Verträgen eine Zeitspanne, die einen der Vertragspartner während der vereinbarten Frist von der Leistung freistellt. Bei Aktien ist dies in der Regel der Anspruch auf Dividende, bei Versicherungen die Pflicht zur Zahlung im Schadensfalle, bei Anleihen die vertraglich festgelegte rückzahlungsfreie Laufzeit (the grace period, generally at the beginning of the bond’s life, during which the issuer does not have to repay the principal). – Siehe Einzug, Endfälligkeit, Geldeintreibung, Mahngebühr, Respekttage, Respiro.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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