Kapitalplanung (capital planning)

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Die vorausschauende Ermittlung des Bedarfs an Eigenmittel eines Unternehmens und eines Instituts im besonderen. Aufsichtsrechtlich bestehen fest umrissene Anforderungen an eine mehrjährigen Kapitalplanung bei Banken. – Siehe Kapitalerhaltungspuffer, Liquditätsmanagement. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2013, S. 42 f. (Darlegung der Erfordernisse mehrjähriger Kapitalplanung aufgrund von Basel-II).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kapitalplanung (capital planning)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kapitalplanung-capital-planning/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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