In der Lebensversicherung angebotene Verträge, bei denen ein Anleger eine feste Summe in eine gut verzinste Lebensversicherung einzahlt. Es ist aber möglich, den Versicherungsvertrag kurzfristig und ohne Verluste zu kündigen. Die Kalkulation der Vertragspartner stützt sich nur auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten; es sind keine lebensstatistische Daten (biometric data) wie etwa Sterbetafeln (mortality tables) erforderlich. Insofern sind Kapitalisierungsgeschäfte keine Versicherungsgeschäfte im ursprünglichen Sinne. Die Aufsichtsbehörden haben für solche Verträge mittlerweile eigene Vorschriften erlassen. – Lebensversicherungs-Policehandel, Policenbörse, Viatikalmarkt. Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 87 f. (Verfügungen in Bezug auf Kapitalisierungsgeschäfte).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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