Kaisermünzen (empire coins)

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Geldstücke aus Metall mit – dem Bildnis eines Kaisers, – in weiterem Sinne auch in Bezug auf den übergeordneten Herrscher gesagt. – Münzen mit dem Abbild des römischen Kaisers auf dem Revers. Im Römerreich behielt sich seit Augustus (63/44 v. Chr.-12 n. Chr.) der jeweilige Kaiser das Recht vor, Münzen aus Gold und Silber in Umlauf zu geben. Kleinere Geldstücke aus anderem Metall wie Kupfer und Messing konnte der Senat ausprägen lassen. – In Deutschland früher auch gesagt von Reichsmünzen, im Gegensatz zu Herrengeld. – Siehe Bischofsgeld, DoubléMünze, Eteostichon, Herrengeld, Infrangiblität, Münzen-Paradoxon, Münzsystem, römisches.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kaisermünzen (empire coins)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kaisermunzen-empire-coins/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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