Jingle Mail (so auch im Deutschen gesagt)

In den USA können Hausbesitzer dann, wenn der Verkehrswert (current market value) der Immobilie geringer ist als die darauf liegende Hypothek, das Haus ohne weiteres verlassen (walk away: to leave callously and disregarding the distress of the creditor; sich aus dem Staube machen) und der Gläubigerbank per Post den Schlüssel schicken (daher der Name: jingle mail: eine klimpernde Postsendung). – Im Zuge der Subprime-Krise wurde davon massenhaft Gebrauch gemacht. Das auf das jeweilige Haus aufgenommene Geld hatten die meisten dieser Personen schon längst für andere Zwecke verausgabt, vor allem für langlebige Konsumgüter wie Autos und für Reisen. – In der Mehrzahl der der US-Bundesstaaten kann eine Bank zwar durch Zwangsversteigerung (foreclosure) eine Immobilie verwerten. Ein Rückgriff auf den Schuldner des Darlehns ist aber ausgeschlossen. In vielen Fällen liegt der Versteigerungserlös der Immobilie weit unter dem Betrag an Darlehn, das eine oder mehrere Banken gewährt haben (negative equity; im Jargon der Finanzjournalisten: under water). – In Europa bleiben Kreditnehmer für den Unterschied zwischen dem Verkehrswert einer Immobilie und dem darauf lastenden Kreditbetrag haftbar. – Siehe Ballon-Kredit, Community Reinvestment Act, Darlehn, nicht standardisiertes, Entkapitalisierung, Home Mortgage Disclosure Act, Kreditvergabe-Grundregel, Luftpapiere, Mortgage Equity Withdrawal, Ninja-Loans, Originate-todistribute-Strategie, Panikverkäufe, Papiere, toxische, Rückschlag-Effekt, Überkonsum, Unterseeboot-Effekt, Zitronenhandel, Zwei-Achtundzwanzig-Kredit.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Jingle Mail (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/jingle-mail-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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