Investmentanteil (fund share)

Auch in: EN FR

Anteilschein am Vermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. – Die deutsche Rechtssprache gebrauchte im Gesetz über Kapitalverwaltungsgesellschaften nur den Begriff “Anteilschein”, im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff “Investmentanteil” verwendet, umgangssprachlich spricht man auch von “Investmentzertifikat” (investment trust certificate). – Siehe Namensanteil. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 1994, S. 49 ff. (Entwicklung der Geldanlage in Investmentzertifikaten; Übersichten), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 f. (Investmentmeldeverordnung).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Investmentanteil (fund share)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/investmentanteil-fund-share/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

1 Seitenaufruf dieser Seite