Die nach § 10c KWG bestehende Möglichkeit, dass Darlehn innert einer Instituts- bzw. Finanzholding-Gruppe von der Risikorechnung freigestellt werden, wenn die betreffenden Darlehn nicht den Eigenmitteln des Schuldners zugebucht werden. – Siehe Konzernabschlussüberleitungsverordnung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 74 f. (dort auch weitere Voraussetzungen), Jahresbericht 2006 der BaFin (weitere Bedingungen für den Ansatz eines Kreditrisikos null), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2014, S. 53 ff. (zur Konzernabschluss-Statistik; Übersichten; Literaturhinweise).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Passende Formel
Debitorenlaufzeit (DSO)
Die durchschnittliche Zeit bis zum Zahlungseingang bestimmen.
Variablen: DSO Laufzeit in Tagen; FU Forderungsumschlag.
Anwendung: Für Kreditpolitik, Mahnwesen und Working-Capital-Steuerung.