Gemäss Basel-II eine Möglichkeit, neben dem im Regelwerk vorgegebenen Standard-Ansatz die Mindesteigenmittel-Anforderungen für das Kreditrisiko einer Bank zu berechnen. Hierbei werden – institutsintern Einschätzungen der Bonität der Kreditnehmer angestellt und – darauf aufbauend die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenkapitalanforderungen (underlying; Unterlegung) jeweils bestimmt. Hierzu ist eine besondere Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich – Entsprechende Ratings der Bank müssen freilich strengen Anforderungen gerecht werden; die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Berechnung laufend auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. – Im einzelnen steht es dabei einer Bank frei, ob sie sie dem sog. IRB-Basisansatz (foundation IRB approach, FIRB) oder dem fortgeschrittenen IRB Ansatz (advanced IRB approach, AIRB) folgen möchte. Im IRB-Basisansatz wird nur die Ausfallwahrscheinlichkeit geschätzt, während im fortgeschrittenen IRB Ansatz weitere Einflussgrössen bankintern zu berechnen sind. Das Regelwerk Basel-II beschreibt die dabei notwendigen Schritte im einzelnen. – Siehe Adressenauffallrisiko, Ausfall, Ausfallwahrscheinlichkeit, Backtesting, Herfindahl-Hirschman-Index, Internen Ratings gestützter Ansatz, Kalibrierung, Kreditrisiko, Rating, Rating-Schritte, Risikomessung, Risikoprofil, Schulden, notleidende, Trennschärfe, Validierung, Value at Risk, Verlust, unerwarteter, Verlustquote. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 120 f. (IRBA-Zulassungen bei Landesbanken), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 135 (neue Zulassungen), S. 136 (internationale Zusammenarbeit bei AMA- und IRBA-Verfahren), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 152 (IRBA-Verfahren setzt sich weiter durch), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2009, S. 73 (Bestandteile des AMA-Ansatzes), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 164 (Stand der Institute, die nach dem IRBA-Verfahren melden), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 148 ff. (aufsichtliches Handeln) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, “Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”, Rubrik “Aufsichtshandeln”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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Die operative Verzinsung des gesamten eingesetzten Kapitals messen.
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