Allgemein eine Einrichtung, eine Organisation (diese definiert als ein – für bestimmte Zwecke eingerichtetes soziales Gebilde – mit einem vorgegebenen Ziel, – mit förmlich festgelegter Mitgliedschaft und – einer Verfassung (in Gestalt fester Regeln), wie etwa die EZB. – Eine staatliche oder (halb)öffentliche Einrichtung, die dem Nutzen oder Wohl der Allgemeinheit dient, wie etwa das Geld, die Börse. – Überdauernde Formen und Regeln menschlichen Zusammenlebens, die von der Gesellschaft geschaffen sind und das Denken, Fühlen und Handeln des Einzelnen bestimmen, wie etwa das Privateigentum, die Rechtsordnung und die Wirtschaftsordnung. – Siehe Entität, Finanzsystem, Geld, sittliches, Geldheimat, Hafen, sicherer, Infrastruktur, Instanz, Kapitalstrom-Paradoxon, Politikverzug.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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