Institution (institution)

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Allgemein eine Einrichtung, eine Organisation (diese definiert als ein – für bestimmte Zwecke eingerichtetes soziales Gebilde – mit einem vorgegebenen Ziel, – mit förmlich festgelegter Mitgliedschaft und – einer Verfassung (in Gestalt fester Regeln), wie etwa die EZB. – Eine staatliche oder (halb)öffentliche Einrichtung, die dem Nutzen oder Wohl der Allgemeinheit dient, wie etwa das Geld, die Börse. – Überdauernde Formen und Regeln menschlichen Zusammenlebens, die von der Gesellschaft geschaffen sind und das Denken, Fühlen und Handeln des Einzelnen bestimmen, wie etwa das Privateigentum, die Rechtsordnung und die Wirtschaftsordnung. – Siehe Entität, Finanzsystem, Geld, sittliches, Geldheimat, Hafen, sicherer, Infrastruktur, Instanz, Kapitalstrom-Paradoxon, Politikverzug.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Institution (institution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/institution-institution/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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