Institut, problematisches (problematic institute)

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Ein Anbieter auf dem Finanzmarkt in Form einer Bank bzw. eines Finanzdienstleisters, dem in der Beurteilung der Aufsichtsbehörde aus berechtigten Gründen ein minderes Vertrauen entgegengebracht wird. Solche Institute sind bevorzugter Gegenstand aufsichtsgetriebener (on the initiative of the supervisory authority) Prüfungen. – Siehe Antragsgetrieben, Aufsichtshandeln, Bankenaufsicht, europäische, Genossenschaftsbank, Risikotragfähigkeit, Massnahme bei Gefahr, Sonderprüfung. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 164 (aufsichtsgetriebene Prüfungen bei problematischen Instituten zwecks vertiefter Aufklärung in die tatsächliche Lage), S. 168 (BaFin legt Probleminstituten zusätzliche Informationspflichten auf; Insolvenzfall noa bank) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”, Rubrik “Aufsichtshandeln”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Institut, problematisches (problematic institute)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/institut-problematisches-problematic-institute/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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