Inkassofälligkeit (payment reluctance)

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Offene Rechnungen wurden trotz Mahnbescheids nicht beglichen. Eigens auf dieses Geschäftsfeld ausgerichtete Dienstleister (specialised service provider) bemühen sich in diesen Fällen, die Forderungen zumindest teilweise im Auftrag des Gläubigers – der Bank – einzutreiben. – Siehe Einzug, Geldeintreibung, Inkassogeschäft, Karenzzeit, Steuerzinsen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Inkassofälligkeit (payment reluctance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/inkassofalligkeit-payment-reluctance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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