Inhouse-System (so auch im Deutschen gesagt)

Der Handel mit Wertpapieren innert des weltweiten Filialnetzes der Grossbanken, also ohne dass es zu einem Auftrag an der Börse kommt. – Wegen der mangelnden Preis- und Umsatz-Transparenz (lack of transparency in prices and sales) werden diese Transkationen vielfach beanstandet mit der Forderung, solche Geschäfte gesetzlich besonders zu regeln. – Auch steht dem Kunden kein Ausführungsanspruch zu, wie im Handel an der Börse. – Endlich klagen die Statistiker, dass hier eine Störquelle für die genaue Erfassung des Vermögens-Statuts einer Landes sei. – Siehe Binnenfinanzierung, Börsenpflicht, Internalisierung, Regulierungswut, Schlangenhandel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Inhouse-System (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/inhouse-system-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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