Initial Public Offering, IPO (so auch im Deutschen gesagt, seltener mit Erstverkaufsangebot übersetzt; Englisch manchmal auch flotation)

Das erstmalige Angebot zum Kauf von Wertpapieren und Finanzinstrumenten allgemein. – Für deutsche Vertreiber von Aktien über das Internet unterliegt ein Angebot der Prospektpflicht nach dem VerkaufsprospektGesetz, wenn Anleger in Deutschland mit dem Angebot zielgerichtet angesprochen oder vom Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für die Überwachung zuständig.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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