Die Forderung der Beschäftigten, bei gestiegenen Preisen ein höheres Salär für ihre erbrachte Leistung zu beziehen, um den Verlust an Kaufkraft aufzuwiegen. – Bemühungen, die nach einer Inflation eingetretenen Schäden so gut wie möglich zu beheben. In Deutschland waren im Zuge der Geldentwertung nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) und dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) jahrzehntelang Gesetzgebungsorgane (legislative organs), Behörden und Gerichte aller Instanzen damit beschäftigt, die schädigenden Folgen der Inflation auf den Rechtsverkehr (legal relations) zu regeln und zu schlichten. – Siehe Geldwertstabilität, Hypothekengewinnabgabe, Indexlohn, Kaufkraft-Ausgleich, Mittelschicht, ausgequetschte, Weginflationierung, Zweitrunden-Effekte.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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Passende Formel
Inflationsrate
Die prozentuale Veränderung eines Preisindex zwischen zwei Perioden bestimmen.
Variablen: π Inflationsrate in Prozent; P Preisindex.
Anwendung: Für Verbraucherpreisindex, BIP-Deflator und andere Preisindizes.