Immobiliengutachten (real estate valuation)

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Banken, die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude beleihen, sind seitens der Aufsichtsbehörden verpflichtet, den Beleihungswert in bestimmten Abständen – in Deutschland derzeit: alle drei Jahre – neu zu ermitteln. Auch die Art und Weise der Wertermittlung ist vorgeschrieben. – Vgl. zur Bewertung bei Fonds auch Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 181.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Immobiliengutachten (real estate valuation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/immobiliengutachten-real-estate-valuation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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