IAS (so auch im Deutschen)

Kurzbezeichnung für teils empfohlene, teils verbindliche Regeln, welche das International Accounting Standards Board (IASB) zur Rechnungslegung aufgestellt hat. – Strenggenommen sind die IAS die vom International Accounting Standards Committee, einer Vorgängerorganisation des IASB verabschiedeten und weiterhin gültigen Grundsätze Die IFRS bezeichnen demgegenüber die neuen, vom IASB ausgearbeiteten Richtlinien. In der Praxis spricht man in der Regel nur von IAS, und man meint damit sowohl die alten, unverändert geltenden als auch die neuen Richtlinien. – Siehe Bewertbarkeit, Erfassung, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards, Models Task Force.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „IAS (so auch im Deutschen)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ias-so-auch-im-deutschen/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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