IAS 39 (so auch im Deutschen; manchmal auch

Financial Instruments Recognition and Measurement; 2010 umgeformt zu IFRS 9): Der Transparenz dienende Bilanzierungsvorschrift für Banken, vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgeschlagen. Die verbindliche Einführung ist für 2015 vorgesehen. Kritisiert wird, dass IAS 39 den Banken die Möglichkeit einräumt, alle Finanzierungsinstrumente nach dem Zeitwert auszuweisen, auch eigene Verbindlichkeiten. – Dadurch kann folgendes eintreten: – Die Verschlechterung des eigenen Kreditrisikos einer Bank führt zu einer Minderung des Wertes ihrer eigenen Anleihen. – Bei gleich bleibendem Wert der Aktiva bedeutet das eine Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals. – Die Zahlungsfähigkeit der Bank hat sich also verbessert, weil sich das eigene Kreditrisiko verschlechtert hat! – Es gibt übrigens kaum Standards, die so oft geändert und weiterentwickelt wurden wie IAS 39. Führende Fachleute nennen IAS 39 daher wohl zurecht eine “ständige Baustelle” (area requiring permanent improvement). Die Umformung in IFRS 9 Ende 2009 räumte wesentliche, in der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise offen zutage getretene Schwächen von IAS 39 aus. – Siehe Derivat, Enforcement-Prozess, Hedge Accounting, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards, Publizitätspflichten, Wertpapierbestände. – Vgl. Geschäftsbericht 2002 der Deutschen Bundesbank, S. 153, Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 77 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 66 ff. (hier auch über die Umsetzungsprobleme) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 74 ff. (Erörterung auch der Marktpreisbewertung; S. 81 auch Darlegung von IAS 30 und IAS 32), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 55 f. (Konvergenzprojekt IASB und FASB; Bedenken der BaFin), S. 57 f. (Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 51 ff. (ausführliche Erläuterung zur Überarbeitung von IAS 39), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 66 f. (zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9), Jahresbericht
2011 der BaFin, S. 87 f. (Angleichung der Impairment-Regeln), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 75 f. (Überarbeitung; neue Bewertungskategorie) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „IAS 39 (so auch im Deutschen; manchmal auch“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ias-39-so-auch-im-deutschen-manchmal-auch/ (Stand: 15.10.2022).

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