Von Schafhaltern in Deutschland früher zu entrichtende Abgabe, auch Schnitthammelgeld genannt. Ursprünglich wurde diese nur für das Weiden (pasture) auf herrschaftlichem Grundbesitz gefordert. Die Abgabe war zunächst in Waren zu leisten, in der Regel durch Erzeugnisse der Landwirtschaft. Später wandelte man sie in eine geldliche Entschädigung um. Das Hammelgeld wurde immer mehr ausgeweitet und beschäftigte daher selbst das Reichskammergericht (Imperial High Court). Indessen waren Schafherden (herds of sheep) in früherer Zeit zur Mast und mehr noch zur Wollerzeugung ökonomisch von beträchtlicher Bedeutung. Die Abgabe wirkte daher in vielfacher Weise hinderlich auf das textilwirtschaftliche Gewerbe (textil fabrics). – Siehe Frongeld, Garnsammel-Vorschuss, Detz, Kalbgeld, Triftgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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