Geldeingentumsrecht (monetary property right)

Auch in: EN FR

Jede Einheit des heutigen Zentralbankgeldes ist eine Anweisung auf den Bezug einer festgelegten, durch ihren Marktpreis bestimmten Menge an Gütern (Waren und Dienstleistungen). Eine Verschlechterung des Geldwerts mindert diese Menge und enteignet damit den Geldbesitzer. – Siehe Falke, Geld, sittliches, Geldwertstabilität, Geldzweck, Inflation, Inflations-Steuer, Lug-und-Trug These, Nominalwertprinzip, Zentralbankgeld.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geldeingentumsrecht (monetary property right)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geldeingentumsrecht-monetary-property-right/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

1 Seitenaufruf dieser Seite