Fremdwährungskonto (foreign [xeno] currency account)

Auch in: EN

Allgemein die Einrichtung eines Kontos in einer nicht-heimischen Währung bei einer Bank im heimischen Währungsgebiet. – Im besonderen die Unterhaltung ein solches Kontos durch einen Gebietsansässigen (resident person; Deviseninländer). Letzteres ist derzeit in mehr als der Hälfte aller Staaten der Welt behördlich untersagt. – Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenfreibetragsverfahren, Devisenvergehen, Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fremdwährungskonto (foreign [xeno] currency account)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fremdwahrungskonto-foreign-xeno-currency-account/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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