Allgemein die Einrichtung eines Kontos in einer nicht-heimischen Währung bei einer Bank im heimischen Währungsgebiet. – Im besonderen die Unterhaltung ein solches Kontos durch einen Gebietsansässigen (resident person; Deviseninländer). Letzteres ist derzeit in mehr als der Hälfte aller Staaten der Welt behördlich untersagt. – Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenfreibetragsverfahren, Devisenvergehen, Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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