Forward Pricing (so auch im Deutschen gesagt)

Kauf eines Anteilsscheins des Sondervermögens einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Der Anleger kennt aber zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht den Inventarwert (asset value) des Fonds, in den er sich einkauft. Dieser Wert wird erst nach Zeichnungsschluss ermittelt, regelmässig nächstentags aufgrund der Tagesschlusskurse. Aufgrund dieser Blindzeichnung zum Tagesschlusskurs soll sichergestellt werden, dass niemand einen Informationsvorteil ausnützen kann. – Siehe Aktienfonds, Anlageausschuss, Anlageklasse, Anteilschein, Anlage-Diversifizierung, Captive Fund, Effektenfonds, Inventarwert, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kapitaldekkungsverfahren, Länderfonds, Publikumsfonds, Rentenfonds, Risikoüberwachung, gegliederte, Spezialfonds, Steuerspar-Fonds, Thesaurierungs-Fonds, Zeichnung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Forward Pricing (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/forward-pricing-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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