Fondstilgung (repayment by share fund)

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Darlehn – vor allem Hypotheken privater Kreditnehmer – werden nicht auf dem üblichen Weg über eine laufende Tilgungsrate abbezahlt. Statt dessen erwirbt man Monat für Monat (Aktien)Fondsanteile. Aus dem erzielten Vermögenszuwachs des Fonds wird dann das Darlehn bei Fälligkeit getilgt. – Wenn jedoch der Wertzuwachs des Fonds nicht regelmässig über dem Effektivzins des Darlehns liegt, dann erleidet der Kreditnehmer einen Verlust. Falls sich dazu noch zum Termin der Darlehnstilgung die Börse in einer Abschwungsphase befindet, dann gerät der Schuldner in Bedrängnis. Es entstehen bei der in den letzten Jahren vielfach empfohlenen Fondstilgung also Risiken, die klassische Abzahlungsformen (classical methods of repayment) nicht haben. – Siehe Insolvenzfälle, Zwangswandelanleihe.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fondstilgung (repayment by share fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fondstilgung-repayment-by-share-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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