Forestagium (forest royality)

In älteren Dokumenten die jeweilige Gebühr für verschiedene Arten der Forstnutzung, wie vor allem Durchfahrtsrecht (transit right), Holzeinschlag (Holzfällerei; logging) und Jagd. Waldungen zählten zu den Domänen; eine freie Benutzung war daher grundsätzlich nicht jedermann gestattet.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Forestagium (forest royality)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/forestagium-forest-royality/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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