Finanzkraft (financial power))

Allgemein bei einer Wirtschaftseinheit der Bestand an Zahlungsmitteln zuzüglich sofort zugreifbarer Darlehn. – In Rating-Modellen der Teil des Fremdkapitals, welcher bei einem Unternehmen durch den Verkauf der Ware oder Dienstleistung (cash flow from operating activities; Erlös) in einem bestimmten Zeitraum getilgt werden kann. – Die Fähigkeit einer Wirtschaftseinheit – und hier vor allem gesagt in Bezug auf Unternehmen und öffentliche Stellen -, fälligen Zahlungsverpflichtungen ohne Schwierigkeiten nachkommen zu können. – Siehe Barmittel, Eigenkapital, Geldmittel, Liquiditätspuffer, Solvabilität, Solvenz, Zahlungsfähigkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzkraft (financial power))“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzkraft-financial-power/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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