Finanzkontrakt (financial contract)

Allgemein jeder Vertrag, der für beide Parteien gegenseitig unbedingte oder bedingte Ansprüche auf sofortige und/oder spätere Zahlung begründet. – Eine Unterform ist der Versicherungsvertrag (insurance contract). Hier verspricht die eine Partei (Versicherungsgeber; insurer, insurance underwriter) der anderen Partei (Versicherungsnehmer; insuree, policyholder), die im Gegenzug sofort eine Prämie entrichtet, eine spätere Zahlung. Diese Zahlung ist insofern bedingt, als sie nur beim Eintritt eines vorab genau festgelegten Ereignisses zu leisten ist. – Siehe Finanzprodukt, Risiko, Transaktion, Versicherungsvertrag.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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