Finanzkontrakt (financial contract)

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Allgemein jeder Vertrag, der für beide Parteien gegenseitig unbedingte oder bedingte Ansprüche auf sofortige und/oder spätere Zahlung begründet. – Eine Unterform ist der Versicherungsvertrag (insurance contract). Hier verspricht die eine Partei (Versicherungsgeber; insurer, insurance underwriter) der anderen Partei (Versicherungsnehmer; insuree, policyholder), die im Gegenzug sofort eine Prämie entrichtet, eine spätere Zahlung. Diese Zahlung ist insofern bedingt, als sie nur beim Eintritt eines vorab genau festgelegten Ereignisses zu leisten ist. – Siehe Finanzprodukt, Risiko, Transaktion, Versicherungsvertrag.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzkontrakt (financial contract)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzkontrakt-financial-contract/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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