Versicherungsvertrag (insurance contract)
Besondere Form eines Finanzkontrakts. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Risikotransfer. Der Versicherte (Risikoverkäufer; risk seller) überträgt sein Risiko auf den Kontraktpartner, den Risikokäufer (risk assumer; risk taker) und bezahlt hierfür eine Versicherungsprämie. – Siehe Abschlussgebühr, Finanzkontrakt, Risiko, Risikoübernahme-Grundregel, Versicherung, Versicherungswert. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 83 (Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts: Darlegung des Inhalts im einzelnen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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