Versicherungsvertrag (insurance contract)

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Besondere Form eines Finanzkontrakts. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Risikotransfer. Der Versicherte (Risikoverkäufer; risk seller) überträgt sein Risiko auf den Kontraktpartner, den Risikokäufer (risk assumer; risk taker) und bezahlt hierfür eine Versicherungsprämie. – Siehe Abschlussgebühr, Finanzkontrakt, Risiko, Risikoübernahme-Grundregel, Versicherung, Versicherungswert. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 83 (Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts: Darlegung des Inhalts im einzelnen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Versicherungsvertrag (insurance contract)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/versicherungsvertrag-insurance-contract/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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