Versicherungswert (insured value, insurance value)

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Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstsumme, bis zu der eine Versicherung einzustehen hat. – Die Versicherungssumme darf den Wert der versicherten Sachen nicht übersteigen. Ist die Versicherungssumme erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert (Überversicherung; overinsurance), so können beide Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und damit verbunden der Versicherungsprämie verlangen. Ist die Überversicherung vom Versicherungsnehmer in der Absicht geschlossen worden, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil (illegal [unlawful] pecunary advantage) zu verschaffen, so ist der Versicherungsvertrag nichtig.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Versicherungswert (insured value, insurance value)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/versicherungswert-insured-value-insurance-value/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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