Versicherungswert (insured value, insurance value)
Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstsumme, bis zu der eine Versicherung einzustehen hat. – Die Versicherungssumme darf den Wert der versicherten Sachen nicht übersteigen. Ist die Versicherungssumme erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert (Überversicherung; overinsurance), so können beide Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und damit verbunden der Versicherungsprämie verlangen. Ist die Überversicherung vom Versicherungsnehmer in der Absicht geschlossen worden, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil (illegal [unlawful] pecunary advantage) zu verschaffen, so ist der Versicherungsvertrag nichtig.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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