Versicherungsunsicherheiten (insurance uncertainties)
Die aus der Tatsache asymmetrischer Information (Informations-Asymmetrie; information asymmetry) sich ergebenden Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Risikotransfer in einem Versicherungsvertrag. Im einzelnen unterscheidet man eine – Qualitätsunsicherheit, bei der ein Risikokäufer das ihm zum Kauf angebotene Risiko nicht kostenlos zu prüfen vermag, etwa: Verschweigen von Vorerkrankungen bei der Krankenversicherung, – Verhaltensunsicherheit; diese besteht darin, dass der Risikokäufer nicht kostenlos feststellen kann, ob der Risikoverkäufer das Risiko vertragswidrig erhöht, etwa: halsbrecherischer Fahrstil nach Haftpflichtvertrag: Problem des Moral Hazard, und – Ergebnisunsicherheit: der Risikokäufer kann nicht ohne Kosten überprüfen, ob der Schadensfall der Sache und der Höhe nach auch tatsächlich eingetreten ist, etwa: Vortäuschen des Diebstahls einer wertvollen Kamera bei der Reisegepäckversicherung. – Zur Begrenzung dieser Informationssymmetrien fügen die Versicherungsunternehmen viele Klauseln in die Verträge ein, unterhalten hauseigene Detekteien (in-house detective departments) und beauftragen auch – oft international tätige – Ermittlungsbureaux. – Siehe Einmalzahlung, Finanzkontrakt, Information, asymmetrische, Moral Hazard, Risikoanhebung, subjektive, Risikoübernahme-Grundregel, Tarifstrukturzuschlag, Versicherungsvertrag. – Vgl. Deutschen Bundesbank vom Juli 2014, S. 71 ff. (Zusammenhänge zwischen Assekuranz und Finanzstabilität; Übersichten; Literaturhinweise).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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