In der Finanzsprache die Entscheidung der EZB aus dem Jahr 2009, stützend für nicht absetzbare Staatsanleihen von Mitgliedsländern einzutreten. – Artikel 123 AEUV sowie Artikel 21 des dem EGV beigefügten “Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank” verbietet der EZB ausdrücklich, mitgliedsstaatliche Haushalte zu finanzieren. Indessen wurde dieses Verbot dadurch umgangen, dass Schuldtitel von wackeligen Mitgliedsstaaten der EWU nicht unmittelbar von der EZB übernommen wurden. Vielmehr kaufte die EZB die Papiere auf dem Sekundärmarkt auf. Indem aber die Zentralbank öffentliche Schuldtitel von jahrelang unbekümmert gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt handelnde Mitgliedsländer wie Griechenland, Irland, Portugal, Zypern, Italien und Spanien aufkaufte, so half sie mittelbar bei der Finanzierung der Staatsdefizite dieser Länder. Obendrein wurde durch diese Massnahme das Ausfallrisiko der Besitzer der Staatsanleihen aus diesen Ländern – vor allem Banken, Versicherungen und Fonds – auf den Steuerzahler verlagert. Ende 2010 hatte die EZB bereits für mehr als 67 Mia EUR Staatsanleihen aus Griechenland, Irland und Portugal in ihrem Portfolio. Im Jahr 2011 kaufte die EZB nochmals auf Druck der Südfront spanische und italienische Papiere. – Auf die Kursentwicklung dieser Staatsanleihen wirkte die Massnahme der EZB übrigens kaum; denn das mangelnde Vertrauen der Anleger in die Wirtschaftsleistung dieser Staaten kann die EZB auf diesem Wege nicht stärken. – Die EZB selbst rechtfertigte ihre Massnahme mit der Begründung, der Transmissionsmechanismus der Geldpolitik sei gestört gewesen: es seien “Dysfunktionalitäten” (dysfunction = failing to serve an adjustive purpose) in einigen Bereichen des Finanzmarkts aufgetreten. Diese Erklärung wurde allenthalben als vorgeschoben beurteilt, zumal bekannt wurde, dass es innert der EZB offenbar zu ausserordentlich heftigen Auseinandersetzungen um den Ankauf der Schrottpapiere kam. Denn das oberste Ziel der EZB ist es, für stabile Preise im Währungsraum zu sorgen, und nicht, strauchelnde Staaten vor dem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren. Dazu zeigte sich, dass die Interventionen wenig bewirkten: die Zinsen für die Krisenstaaten sind nur für einige Tage gesunken, um dann wieder rasch zu steigen. Denn die Marktteilnehmer erkennen in solchen Massnahmen keine Heilung der Ursachen des mangelnden Vertrauens in diese Staatspapiere. Statt dessen veränderten die Käufe das Risikoprofil der EZB: Mitgliedstaaten der EWU könnten gezwungen werden, für die Schulden der EZB aus den Anleihekäufen einstehen zu müssen. – Ungünstig war zudem das zeitliche Zusammenfallen (chronological coincidence) dieser Ankäufe mit einer, freilich schon länger geplanten Kapitalerhöhung bei der EZB mit Wirkung von 29. Dezember 2010. Viele sahen darin die Absicht der EZB, sich ein Polster für allfällige Verluste aus den erworbenen Staatsanleihen anzulegen. Diese Verluste wurden für die Deutsche Bundesbank auf vier Milliarden EUR beziffert, die aus der EZB-Bilanz auf sie durchschlagen und damit die Abführungen der Deutschen Bundesbank an den Bundeshaushalt um diese Summe mindern. Freilich hatte die EZB angekündigt, die Papiere bis zur Fälligkeit im Portfolio zu behalten; ein Verlust träte deshalb nur dann ein, wenn eines der Länder in den Staatsbankrott abglitt. Das aber ist keineswegs auszuschliessen. – Nicht nur in der Finanzwelt, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit kostete dies der EZB einen Vertrauensverlust (loss of confidence). Sie sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, als Ausbesserungsanstalt (Korrektiv; corrective: something that counteracts, compensates, adjusts something, especially a disability) für die verfehlte Haushaltspolitik einiger Mitglieder zu dienen und sich dafür herzugeben. Der vorzeitige Rücktritt des Bundesbankpräsidenten Axel Weber sowie des Chefökonomen der EZB, Jürgen Stark, wurde mit dieser Entscheidung der EZB in unmittelbaren Zusammenhang gebracht. Weber und Stark wandten sich auch öffentlich gegen die Aufkäufe von Staatsanleihen und bestanden auf einer genauen Trennung zwischen Geldpolitik und Haushaltspolitik. – Dabei wurde indessen in der “medialen Aufbereitung” (medial processing) die Grössenordnung des EZB-Sündenfalls vielfach ausser Acht gelassen. Während andere Zentralbanken zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts und mehr auf diese Weise finanzierten, waren es bei der EZB nur etwas mehr als ein Prozent; im Herbst 2011 hatte die EZB hundert Milliarden Staatsanleihen in ihrem Portfolio. Freilich übernahm die EZB damit das mit diesen Anleihen verbundene Ausfallrisiko; dieses schätzten auch der EZB wohlgesonnene Fachleute auf über 80 Prozent. Das kommt einer Übertragung von Kaufkraft seitens aller Teilnehmer an der EWU an einzelne Mitglieder der EWU durch die EZB gleich – und zu einer solchen Verteilungspolitik hat die EZB nach dem EU-Vertrag keinerlei Befugnis. – Auch gilt es zu beachten, dass beim Kauf von Neuemissionen das Geld unmittelbar in die entsprechende Staatskasse fliesst. Im Gegensatz dazu bedeutet der Kauf auf dem Sekundärmarkt, dass der Staat in der Vergangenheit bereits einen Käufer für seine Schuldtitel gefunden hat. Es fliesst also kein Geld von der Zentralbank in einen öffentlichen Haushalt, sondern an andere Marktteilnehmer. Diese könnten das Geld für andere Zwecke einsetzen, etwa für Investitionen, also zur Verbesserung oder Erweiterung des Produktivkapitals. Dies führt CETERIS PARIBUS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sofern das Kapital im eigenen Land sinnvoll investiert wird. Dem wiederum wird wohl zurecht entgegengehalten dass dem Begriff “Sekundärmarkt” keine zeitliche Bestimmung zugeordnet ist. Eine Bank kann beispielsweise Staatsanleihen als Primärkäufer (Ersterbwerber; first buyer) erwerben und diese Papiere – im Extremfall (in an extreme case) innert einer Sekunde – an die Zentralbank weiterveräussern. – Andererseits war aber die Kritik am EZB-Sündenfall in vielen Fällen gar nicht so sehr auf die Wirkung der Massnahmen gerichtet. Vielmehr sahen viele einen verhängnisvollen ordnungspolitischen Fehler, weil hier die Zentralbank Aufgaben der Regierung bzw. der Finanzpolitik übernahm. Denn immerhin haben Zinsen am Kapitalmarkt eine disziplinierende Wirkung. Wenn nun die EZB in die Märkte eingreift, dann mindert sie den Druck auf die entsprechenden Regierungen, die unumgänglichen Anpassungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzuleiten – und dies wird zurecht wohl als ordnungspolitischer Grundfehler (basic regulatory mistake) gesehen. – Unleugbar aber stapeln sich in der Bilanz der EZB immer mehr Staatsanleihen, deren Wert zweifelhaft ist, und die wahrscheinlich auch bei Fälligkeit nicht bezahlt werden können. Die EZB ist damit in die Nähe einer Bad Bank gerückt. – Im Gefolge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise wurde die Geldpolitik der EZB letztlich weithin nur noch Antikrisenpolitik. Sie sah sich gezwungen, die Versäumnisse der Finanzpolitik auszugleichen. – Es sei aber nicht verschwiegen, dass die zentralbanklichen Aufkäufe auch mit grossem Wohlgefallen aufgenommen wurden, und zwar vor allem von den Politikern der Krisenstaaten, weil auf diesem Wege die überhöhten Bestände von Staatsanleihen in den Bankbilanzen abgebaut wurden. Auch wurde unterstellt, dass die EZB durch ihre Aufkäufe Banken beim 2014 anstehenden Stress-Test durch die europäische Bankenaufsicht entlasten wolle. Die EZB würde also die Fehlentwicklung bei einer Bank nicht nur feststellen, sondern in einem auch gleich beseitigen: ein Hauptgrund für die durchweg misstrauische Haltung in der deutschen Öffentlichkeit, die europäische Bankenaufsicht bei der EZB anzusiedeln. – Siehe Anmassung, zentralbankliche, Angst, perverse, Aufkäufe, zentralbankliche, Bail-out, Bazooka, Covered Bonds, Credit Default Swap-Verflechtungen, Defizit-Finanzierungsverbot, Elisabeth-Frage, Erpressungspotential, Euro-Bonds, Europäische Währungsunion, Grundfehler, European Central Bad Bank, EZB-Unabhängigkeit, Führung, verbale, Handlungsbereitschaft, Hegemon, milder, Japanisierung, Kaldor-HicksKriterium, Kredit, titrierter, Lug-und-Trug These, Monetaristen, Moral Hazard, Niedrigzins, Nuklearoption, Nullzins, Perpetuum Mobile, Plan C, Renationalisierung, geldpolitische, Rettungspaket, Schrottpapiere, Schuldenclub, Siebenprozent-Grenze, StaatsschuldenRückführung, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Grundfehler, Südfront, Transferunion, Troika, Umverteilung, zentralbankbewirkte, Vermögensabgabe, Vertragstreue, Vertrauensblase, Währungsunion 2, Zentralbank-Reputation, Zentralbankkredit, öffentlicher, Weginflationierung, Zwangsenteignung. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juni 2010. S. 24 ff. und S. 33 ff. (dramatische Lage an den Finanzmärkten machte ein rasches Eingreifen der EZB durch Aufkäufe von Staatsanleihen angeblich unbedingt erforderlich), Jahresbericht 2010 der EZB, S. 21 (Begründung der Anleihekäufe), S. 111 (Umfang des Ankaufs gedeckter Schuldverschreibungen), Monatsbericht der EZB vom Juli 2011, S. 59 ff. (ausführliche Begründung der Massnahmen; viele Übersichten; Vergleiche mit Japan und Skandinavien), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2011, S. 43 (Aufschläge für Staatsanleihen der Pigs seit 2009), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2012, S. 32 (Kauf von Staatsanleihen seitens EZB und der Geschäftsbanken seit 2008; Übersicht), Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 20 ff. (Vertrauenskrise in der EWU und ihre Gründe), Monatsbericht der EZB vom September 2013, S. 45 ff. (Bilanzausweitung der EZB seit 2007; Übersichten).
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