1999 eingerichtete Behörde der EU mit Sitz in Brüssel, die allfällige Unregelmässigkeiten bei allen Organen der Gemeinschaft aufdecken soll. Sie hat weitreichende Vollmachten und darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2003 auch bei der EZB jederzeit unangemeldet Prüfungen durchführen. Damit ist es möglich, über die OLAF politischen Druck auf die EZB auszuüben. – Siehe Europäischer Rechnungshof.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/