Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (European Anti-Fraud Office, OLAF)

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1999 eingerichtete Behörde der EU mit Sitz in Brüssel, die allfällige Unregelmässigkeiten bei allen Organen der Gemeinschaft aufdecken soll. Sie hat weitreichende Vollmachten und darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2003 auch bei der EZB jederzeit unangemeldet Prüfungen durchführen. Damit ist es möglich, über die OLAF politischen Druck auf die EZB auszuüben. – Siehe Europäischer Rechnungshof.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (European Anti-Fraud Office, OLAF)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/europaisches-amt-fur-betrugsbekampfung-european-anti-fraud-office-olaf/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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