Ersatzverkauf (short hedge)

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Begriff aus dem Optionshandel. Wenn ein Hedger im Kassamarkt eine Long-Position einnimmt – er hält beispielsweise einen Getreidebestand oder er hat Getreide angebaut -, dann sichert er sich mit einer Short-Position ab. Zwecks dessen verkauft er einen Terminkontrakt. Ein Ersatzverkauf dient also der Verkaufsabsicherung. – Siehe Hedge-Geschäft, Hedger, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Verkaufsabsicherung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ersatzverkauf (short hedge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ersatzverkauf-short-hedge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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