Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand umfasst den messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung staatlicher Vorschriften entstehen. Bei Unternehmen berücksichtigt der Bericht insbesondere Personal- und Sachkosten, Ausgaben für externe Dienstleistungen sowie Investitionen, die neue Vorgaben erforderlich machen. Erfasst werden unter anderem Dokumentations-, Aufbewahrungs-, Informations-, Melde- und Nachweispflichten, die Auslegung und Anwendung von Gesetzen sowie Antrags-, Planungs- und Genehmigungsverfahren. Unmittelbare materielle Belastungen aus Vorschriften, etwa Mindestlohnzahlungen oder CO₂-Bepreisung, bleiben dagegen unberücksichtigt.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 85. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erfüllungsaufwand“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erfullungsaufwand/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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