Erfüllung (settlement)

Auch in: EN FR

Allgemein die Begleichung einer Verbindlichkeit; die Glattstellung eines Kontos durch Zahlung. – Beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren die Lieferung der Titel bzw. die Zahlung für die empfangenen Papiere (security sales or purchases are completed by the delivery of cash resp. securities). – Im Rahmen eines Optionsvertrags die Lieferung des Basiswertes oder die Begleichung durch Barausgleich. Dieser entspricht dem Unterschied zwischen dem Ausübungspreis und dem Kurs des Basiswertes an dem vertraglich festgelegten Termin. – Siehe Abmachung, Absicherungsverhältnis, Finanzinstrument, Forderungs-Inkongruenz, Lieferung, physische, Complex Option, Option, Position, schwache, Restwert, Rohstoff-Terminvertrag, Saldozahlung, Schadensersatzpflicht, Spreizung, Storno, Verfügbarkeitsprämie, Wiedereindeckungs-Risiko. – Vgl. die Definitionen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erfüllung (settlement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erfullung-settlement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

2 Seitenaufrufe dieser Seite