Erfüllung (settlement)

Allgemein die Begleichung einer Verbindlichkeit; die Glattstellung eines Kontos durch Zahlung. – Beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren die Lieferung der Titel bzw. die Zahlung für die empfangenen Papiere (security sales or purchases are completed by the delivery of cash resp. securities). – Im Rahmen eines Optionsvertrags die Lieferung des Basiswertes oder die Begleichung durch Barausgleich. Dieser entspricht dem Unterschied zwischen dem Ausübungspreis und dem Kurs des Basiswertes an dem vertraglich festgelegten Termin. – Siehe Abmachung, Absicherungsverhältnis, Finanzinstrument, Forderungs-Inkongruenz, Lieferung, physische, Complex Option, Option, Position, schwache, Restwert, Rohstoff-Terminvertrag, Saldozahlung, Schadensersatzpflicht, Spreizung, Storno, Verfügbarkeitsprämie, Wiedereindeckungs-Risiko. – Vgl. die Definitionen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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