Einlagen (deposits; capital contribution)

Allgemein die einer Bank – seltener auch gesagt in Bezug auf Bausparkassen – gegen Zinsvergütung von der Kundschaft anvertrauten Geldbeträge. – Im engeren Sinne die Annahme fremden Geldes auf Sicht- und Terminkonten der Bank. – Die bei Gründung eines Unternehmens von den Beteiligten eingebrachten Summen oder Vermögenswerte. – In älteren Dokumenten auch gesagt für das Grundkapital. – Siehe Depositen, Diätrendite, Eigenmittel, Einlage, stille, Einlagenzinsen, Finanzierungslücke, Fremdmittel, Fristentransformation, Haupteinlage, Kerneinlagen, Kreditgewährung, kompensatorische, Sparbriefe. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S 250 (die Aufsichtsbehörde kann zurecht bei unerlaubt betriebenem Einlagegeschäft die sofortige Rückzahlung verfügen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einlagen (deposits; capital contribution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einlagen-deposits-capital-contribution/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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