Einlage, stille (silent capital contribution)

Auch in: EN FR

Die Beteiligung am Kapital eines Unternehmens, bei der jedoch der Kapitalgeber – sei es ein Institut, eine andere Firma oder eine Einzelperson – nach aussen nicht in Erscheinung tritt. Auch unterliegen stille Einlagen bis anhin keiner Publizitätspflicht. – Siehe Hybridkapital. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 125 (aufsichtliche Einordnung von stillen Einlagen zu den Eigenmitteln im Zuge der Kapitaladäquanz-Richtlinie).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einlage, stille (silent capital contribution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einlage-stille-silent-capital-contribution/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite