Einlage, stille (silent capital contribution)

Die Beteiligung am Kapital eines Unternehmens, bei der jedoch der Kapitalgeber – sei es ein Institut, eine andere Firma oder eine Einzelperson – nach aussen nicht in Erscheinung tritt. Auch unterliegen stille Einlagen bis anhin keiner Publizitätspflicht. – Siehe Hybridkapital. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 125 (aufsichtliche Einordnung von stillen Einlagen zu den Eigenmitteln im Zuge der Kapitaladäquanz-Richtlinie).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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