Einkommensteuer-Senkung (reduction of income tax)

Auch in: EN FR

Die – vorläufige, zeitlich begrenzte – Minderung des Einkommensteuer-Satzes. Vor allem zur Bewältigung der im Zuge der Subprime-Krise 2007 aufgetretenen Finanzkrise vorgeschlagene Massnahme, um kurzfristig mehr Nachfrage zu bewirken. – Dem steht jedoch entgegen, dass – fast die Hälfte der Privathaushalte in Deutschland zur Einkommensteuer nicht veranlagt wird und – (2010) fünf Prozent der am besten verdienenden Bürger fast die Hälfte des Einkommensteuer-Aufkommens leisteten. Eine Entlastung bei den oberen Einkommensbeziehern führt aber erfahrungsgemäss kaum zu mehr Konsum. Indes würde sich das Einkommen der ärmeren, nicht zur Einkommenssteuer veranlagten Hälfte der Privathaushalte durch eine solche Massnahme von vornherein nicht ändern.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einkommensteuer-Senkung (reduction of income tax)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einkommensteuer-senkung-reduction-of-income-tax/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite