Die Eigenmittelobergrenze legt fest, bis zu welchem Anteil ihres Bruttonationaleinkommens die Mitgliedstaaten jährlich höchstens zur Finanzierung des EU-Haushalts herangezogen werden können. Der Abstand zwischen dieser Grenze und den Ausgabenobergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens bildet einen finanziellen Puffer. Dieser kann unvorhergesehene Belastungen auffangen und dient insbesondere zur Absicherung gemeinsamer EU-Schulden, mit denen Kredite an Mitgliedstaaten oder Drittstaaten finanziert werden.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Oktober 2025 , 16.10.2025 , PDF-S. 43. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/966566/referenceDoc/cdbe77c12deff13d3cf07f01032df69d.