Dual Listing (so auch im Deutschen gesagt)

Eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel an einer Börse zugelassen sind, bemüht sich um Einführung des Handels auch an einer anderen – meistens ausländischen – Börse bzw. auch an mehreren Börsen (multiple listing). In der Regel geschieht dies dadurch, dass die Aktiengesellschaft an der in Aussicht genommenen Börse neue Aktien begibt. – Es sprechen verschiedene Gründe für das Dual Listing. Genannt werden vor allem auch Überlegungen des Marketing. Wenn eine Aktie zum Beispiel an der NYSE notiert ist, dann – erhöht sich allgemein der Bekanntheitsgrad des Namens der Gesellschaft über die ganzen USA (Imagegewinn; corporate image gain) und – die Kotierung schafft im besonderen bei Kunden, Lieferanten und Anlegern in den USA Vertrauen. – Siehe Dual Trading.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Dual Listing (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/dual-listing-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite