Digital Operational Resilience Act

Der Digital Operational Resilience Act enthält unionsrechtliche Vorgaben zur digitalen operationellen Resilienz von Finanzunternehmen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere IT-Risiken und Cybersicherheit. Die Anforderungen können Anpassungen von IT-Systemen, Kontrollprozessen, Dokumentationen sowie Melde- und Complianceverfahren auslösen. DORA richtet sich speziell an Unternehmen des Finanzsektors und gilt nach dem Bericht seit Januar 2025 in der Europäischen Union. Die Regelung steht damit zugleich für ein Regulierungsfeld, das die Widerstandsfähigkeit digitaler Finanzprozesse erhöhen, aber erheblichen Umsetzungsaufwand verursachen kann.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 89. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Digital Operational Resilience Act“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/digital-operational-resilience-act/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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