Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung der Verpflichtung (Fron; soccage), dem Grundherrn bestimmte Verrichtungen wie Erntehilfe, Fuhrleistungen und andere Fronen in persönlicher Arbeit leisten zu müssen. – Zahlung an Militair-Angehörige, besonders an die zu Wehrübungen einberufene Frauen und Männer. – Siehe Anhebgeld, Cerozensual, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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