Im Rahmen der Devisenbewirtschaftung in Deutschland eingeführte Regelung, wonach vorwiegend im Aussenhandel tätige Unternehmen über einen bestimmten, ihnen von der Devisenbehörde auf Antrag eingeräumten Betrag an Devisen frei verfügen durften. Mit diesen Zahlungsmitteln sollten die Unternehmen in die Lage versetzt werden, rasch und preisgünstig in Devisen zu zahlende Käufe – vor allem Rohstoffe zur Herstellung eines Exportgutes – tätigen zu können, was letzten Endes der Devisenbilanz zugute kam. – Siehe Belassungsquote; Devisenvorleistung, Gegenseitigkeitsgeschäft, WechselkursÜberwachung, Zwangskurs.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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