Deichgeld, Deichsteuer auch Plagegeld (dike contribution)

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Frühere Umlage – für den Bau und die Instandhaltung der Deiche als befestigte Schutzdämme gegen Meerwasser und – zur Bezahlung des Deichhauptmanns (dike warden, dike master). Die Höhe der Abgabe und die Zahlungspflichtigen wurden in der Regel in der jeweiligen Deichordnung (dike regulation) im einzelnen benannt. – Siehe Dammgeld, Knickgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Deichgeld, Deichsteuer auch Plagegeld (dike contribution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/deichgeld-deichsteuer-auch-plagegeld-dike-contribution/ (Stand: 15.10.2022).

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