Darlehn, erlassbares (remissible loan)

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Nach IAS (20.3) ein Kredit, den ein Darlehnsgeber mit der Zusicherung einräumt, auf die Rückzahlung unter bestimmten, vertraglich festgelegten Bedingungen zu verzichten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Darlehn, erlassbares (remissible loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/darlehn-erlassbares-remissible-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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