Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union. Betroffene Unternehmen müssen sich organisatorisch und technisch auf zusätzliche Berichtspflichten vorbereiten, teilweise bereits vor deren formellem Inkrafttreten. Nach dem Bericht können hierfür IT-Systeme, interne Kontrollprozesse sowie unternehmensweite Dokumentations- und Berichtsabläufe angepasst werden müssen. Die CSRD wird daher als Beispiel einer Vorschrift genannt, die nachvollziehbare Nachhaltigkeitsziele verfolgt, zugleich aber erhebliche einmalige oder fortdauernde Bürokratiekosten verursachen kann.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 89. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.