Borgkraft (credit capacity, creditworthy)
Die einem öffentlichen oder privaten, inländischen oder ausländischen Kreditnehmer seitens der Bank zugeschriebene Fähigkeit, gewährte Darlehn vertragsgemäss zurückzuzahlen; manchmal auch Leihkraft und Kreditwürdigkeit (creditworthiness) genannt. – Siehe Bonität, Kreditlinie, Leumund, Rating, Scoring, Übermut.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/