Borgkraft (credit capacity, creditworthy)

Auch in: FR

Die einem öffentlichen oder privaten, inländischen oder ausländischen Kreditnehmer seitens der Bank zugeschriebene Fähigkeit, gewährte Darlehn vertragsgemäss zurückzuzahlen; manchmal auch Leihkraft und Kreditwürdigkeit (creditworthiness) genannt. – Siehe Bonität, Kreditlinie, Leumund, Rating, Scoring, Übermut.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Borgkraft (credit capacity, creditworthy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borgkraft-credit-capacity-creditworthy/ (Stand: 15.10.2022).

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