Betreiberlizenz oft nur Lizenz, auch Zulassung und Konzession (charter)
Die Bewilligung der nach Gesetz zuständigen Behörde, geschäftlich tätig zu werden (the legal permission to conduct business in a distinct field). – Siehe Erlaubnis.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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