Baratgeschäft, Barattgeschäft, Barattogeschäft und Barratation (barter, countertrade)

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Tauschgeschäft, bei dem – grundsätzlich ohne Dazwischenschaltung von Geld – Ware gegen Ware bzw. auch Wertpapier gegen Wertpapier übertragen wird (system of exchange in which one good is traded directly for another without the use of money). – Solche Geschäfte waren vor allem unter Kaufleuten früher vor allem dort üblich, wo der Geldwert starken Schwankungen (Oszillationen; oscillations: vibrations above and below a mean value) unterlag oder das Geld seine Massstab-Eigenschaft verloren hatte. – Siehe Demonetisation, Gegenseitigkeitsgeschäft, Geldabschaffung, Geldfunktionen, sekundäre, Kompensation, Preisanpassungskosten, Tausch-Gutschein, Zahlung, Zahlungsstrom, Zigarettenwährung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Baratgeschäft, Barattgeschäft, Barattogeschäft und Barratation (barter, countertrade)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/baratgeschaft-barattgeschaft-barattogeschaft-und-barratation-barter-countertrade/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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